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Für die DSGVO die Website absichern
Bitte nicht falsch verstehen, Datenschutz ist und war mir schon immer wichtig! Das man ein rechtssicheres Impressum benötigt, habe ich meinen Webdesign-Kunden bereits 2002 nahe gelegt. Seit 2005 habe ich allen Kunden empfohlen wenn irgend möglich, lieber PIWIK (heute Matomo) statt Google Analytics zu benutzen. Und zwar einzig aus dem Grund, weil man dann keine Kundendaten an dritte in die USA überträgt!
Die DSGVO ändert alles!
Aber was jene, die sich jetzt Landes- oder gar Bundes-Datenschützer nennen, hier mit der Datenschutz-Grundverordnung verzapft haben, hat mit Datenschutz nur noch am Rande zu tun. Tatsächlich ist das massive Lobby-Arbeit für jene Kräfte, die seit je her gegen Internet, Transparenz und Onlinehandel zu Felde ziehen. Die Jüngeren wissen das nicht mehr, aber es gab von den selben Leuten um 2003 rum, die Bestrebungen Links nur zu erlauben wenn diese von dem Inhaber des Linkziels genehmigt wurde. Also quasi ein OptIn für alle Links. Absurd? Sicher, aber das selbe Ziel wird jetzt etwas umständlicher mittels DSGVO verfolgt. Ehemals 16 Paragraphen des Telemediengesetzes auf 99 Artikel aufzublähen und dann noch von Vereinfachung zu sprechen ist eh schon mal der blanke Hohn. Aber zur Webseite
Wie kann man für DSGVO die Website vorbereiten?
Die Webseite ist deshalb so wichtig, weil für Unternehmen alle Aktivitäten inkl. DSGVO, die Website nach außen alles sichtbar macht (sollte jedenfalls so sein;)
Das dann eben auch für Behörden, deren Ermittler, aber vor allem für Abmahnanwälte. Sehr oft wird gerade von Anwälten angeführt, dass dafür aber ein Mandat notwendig ist. Aber man weiss ja, dass bei Anwälten noch weniger seriöse unterwegs sind als bei Autohändlern. Und diese Abzockeranwälte gab es schon immer und werden mit der DSGVO erst recht auf den Plangerufen. Warum? Weil durch die endgültige Abschaffung der Störerhaftung bei WLAN, für viele Abmahnanwälte ein Geschäftsmodel zusammengebrochen ist.
Eine Website die nach DSGVO Mängel aufweist, ist ein gefundenes Fressen für diese neuzeitlichen Blutsauger oder auch Zecken unserer Gesellschaft. Will man also gemäß DSGVO die Website absichern ist man in jedem Fall sicherer als bei Beachtung aller anderen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung zusammengenommen.
Was betrifft denn nach DSGVO die Website?
Alles wo Kunden Daten ein- oder preisgeben. Und zwar egal ob offensichtlich oder eher verborgen. Ganz offensichtlich und für jeden nachvollziehbar sind dies jegliche Formulare. Das anzupassen ist noch sehr einfach. Nach Datenschutz-Grundverordnung muss alles, selbst für den größten Vollidioten verständlich, freiwillig sein. Deshalb benötigen alle Formulare einen erklärenden Text der beschreibt:
- Welche Daten übertragen werden
- Zu welchem Zweck die Daten übertragen werden (Vermutlich ist das nur Datenschützer bei einem Formular nicht klar)
- Was mit den Daten angestellt wird
- Und das der Betreffende jederzeit der Speicherung dieser Daten widersprechen kann.
Aber der Text alleine genügt nicht! Ihr benötigt noch ein aktives Zustimmungs-Feld das als Pflichtfeld angeklickt werden muss, also nicht bereits aktiv ist. Mich wundert es eigentlich, warum nicht eine Optin-Bestätigungsmail erforderlich ist um die freiwillige Eingabe der Daten in das Formular damit noch mal bestätigen zu lassen?! 😉
Na, dämmert's? Is nich ganz ohne für die DSGVO die Website sicher zu machen, stimmt's. Aber gemach Brauner, es kommt ja noch schlimmer. Viel schlimmer!
Wer ungeduldig ist kann ja einfach jetzt schon mal die Checkliste ansehen 😉
Oder sich eine Datenschutzerklärung besorgen, die sich selbst ständig aktualisiert!:
Und wenn Du das schon getan hast, wird dir gleich auffallen, dass ich nicht vorne angefangen habe. Stimmt, denn ich will nicht austesten wie oft man runter scrollen kann, bevor der Cache eines Browsers kollabiert. Aber trotzdem sei erwähnt, dass für die DSGVO die Website natürlich, nach außen alle Aspekte eines sicheren Anbieters transparent rüber bringen muss. Also Unternehmen nackig machen und User wieder verborgen, geheim anonym? Klingt ein wenig so, als würde die DSGVO ein Pädophilen-Paradies? 😉 Wer weiss schon da alles in den Ämtern sitzt? Also SSL bei Webseite und Formularübertragung. Viele Hosting-Anbieter bieten bereits kostenlose SSL-Zertifikate. Zum Beispiel der Hostinganbieter All-Inkl.
Besondere Beachtung benötigen Blog's. Nach dem Verständnis eines Internet-Urgesteins, wie mich bei YouTube kürzlich jemand nannte, ist ein Blog nicht, ob mit oder ohne DSGVO die Website! Aber besonders im Blog passieren ja noch viele Dinge im Hintergrund. Zum Beispiel ist die Speicherung der IP Adressen in den Kommentaren, nach DSGVO ja geradezu kriminell. Denn laut denen sind IP-Adressen personenbezogene Daten. Ja, – nach deren völligem Unverständnis von Technik, auch ohne Cookies und auch in Familien oder Unternehmen, mit nur einer IP Adresse im Router.
Wenn Du Brechreiz nicht scheust, bereit bist widerwärtigste Manipulationen in die freie Entscheidung von Unternehmen kennen zu lernen, kannst Du zu dem Thema auch gerne meine DSGVO Playlist bei YouTube ansehen. 😉 Und wen dich die Themen Business im Internet oder Online-Marketing generell interessieren, kannst Du auch gleich meinen Kanal abonnieren. Denn ich hoffe es gibt ein Leben danach. Ob für DSGVO die Website perfekt angepasst wurde oder nicht!
Super geht wieder! danke!
Hallo,
erst einmal vielen Dank für Ihr tolles Video. Leider kann man die Checkliste nicht herunterladen, die 404ed.
Freundliche Grüße
Hallo, danke für den Hinweis. Hatte die Liste wegen DSK aktualisiert. Da ist wohl was nicht richtig benannt worden. Funktioniert jetzt aber wieder!