Sind wegen der DSGVO Webdesigner prinzipiell mit einem Bein im Knast?
DSGVO Webdesigner müssen sich informieren
Schon klar, nur die meisten denken dabei nur an ihre eigenen Webseiten. Dabei sind wir ja auch für die Webseiten zuständig die wir für Kunden erstellen. Es gibt sogar ganz Durchgeknallte die sind der Ansicht, der Webdesigner hafte für alle Ansprüche die ein Dritter gegen den Auftraggeber der Webseite stellen könnte. Glaubst Du nicht? Guckst Du hier!
Ich halte das für ausgemachten Unfug. Und würde das jedem Anwalt vor Gericht auch fundiert um die Ohren hauen;)
Aber bei DSGVO Webdesigner in die Haftung zu nehmen ist schon nicht mehr so unrealistisch. Wir müssen wohl kaum Auftragsdatenverarbeitunsgverträge mit unseren Kunden schließen. Denn wir erhalten ja nur freiwillig Daten von denen und verarbeiten keine Daten von deren Kunden. Aber wir haben zum Beispiel Zugangsdaten zu den Providern / Hoster unsrer Kunden. Und da können die auch mit recht erwarten, dass wir da sorgsam mit umgehen.
Dafür hat der Datenschutzguru, eine wie ich finde tolle Datenschutzvereinbarung für Wartung & Pflege von IT Systemen entworfen. Den stellt er kostenlos zur eigenen Nutzung zur Verfügung. Bitte seine Webseite besuchen und dort runter laden! Vielleicht auch lesen und das noch nicht DSGVO konforme Video ansehen? 😉
Sollte die DSGVO Webdesigner noch mehr Arbeit aufhalsen, wird das sicherlich die Preise nach oben treiben. Und das völlig ungerechtfertigt. Denn die Auftraggeber, so es Unternehmen sind, müssen sich ohnehin selbst um eigenen Datenschutz kümmern. Und das nicht nur wegen DSGVO. Webdesigner können mit der Datenschutzvereinbarung Klarheit schaffen.
Übrigens denke ich ganz persönlich, dass eine Neuerstellung einer Webseite niemals Daten von Kunden meiner Kunden betrifft. Von daher ist in den Fällen nicht mal diese notwendig. Allerdings würde ich als DSGVO Webdesigner IMMER Kunden darauf hinweisen, dass sie zu Impressum und Datenschutzhinweis verpflichtet sind. Das weiß jeder Webdesigner. In sofern muss er das auch beim Kunden anfordern.
Was trotz DSGVO Webdesigner meiner Ansicht nach nicht machen müssen und erst recht nicht für haftbar gemacht werden können, ist alles was die DSGVO im Bereich Webseite so fordert, für Kunden generell umzusetzen. Denn die wenigsten Webdesigner sind neben der Ausbildung für Webdesign, gleich auch noch mal Online-Marketing-Profis, Adwords- und Facebook Berater, (Apple-)Certified Network Engineer oder haben eine Ausbildung im Video-Studio und einen Presseausweis als Bildjournalist um all diese Dinge wirklich fundiert beurteilen zu können. Das es bei mir der Fall ist stellt sicherlich eine absolute Ausnahme dar.